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Entsorgungshinweise

Alles rund um die Entsorgung auf einen Blick

Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte und Lampen: All diese Produkte gehören nicht in den Hausmüll. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen und welche Services für die korrekte Entsorgung bei TREND-BAUSTOFFE für Sie bereit stehen.

Entsorgung von Lampen

Produktinformationen zu Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht und LED-Lampen nach Durchführungsverordnungen 244/2009/EG und 1194/2012/EG zur Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Entsorgungshinweise
Richtige Entsorgung von Lampen

Viele Lampen, wie Entladungslampen, enthalten geringe Mengen Quecksilber und elektronische Bauteile. Sie sind mit diesem Entsorgungshinweis gekennzeichnet und gehören nicht in den Haus- oder Sperrmüll.

Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Nach dem ElektroG sind die Hersteller und Importeure für die Rücknahme und das Recycling zuständig.

• LED-Module und LED-Lampen sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG).
• LEDs dürfen also nicht in den normalen Restmüll. Sie müssen separat entsorgt werden.
• LED-Lampen sind dabei wie Energiesparlampen zu behandeln und können kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.

Glüh- und Halogenlampen können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden; sie fallen nicht unter das ElektroG.
 
Anweisungen bei Lampenbruch

Wenn quecksilberhaltige Lampen, z.B. Leuchtstofflampen zerbrechen, gelten folgende Empfehlungen:
• Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz, um Stromschläge zu vermeiden.
• Um Schnittverletzungen zu vermeiden, ziehen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe an.
• Die Teile der Lampe, zum Beispiel mit Karton oder feuchtem Einweg-Haushaltstuch, zusammenkehren. Aus Teppichen lassen sich Splitter und Staub mit Klebeband aufnehmen.
• Den betroffenen Raum nach dem Lampenbruch gut lüften (10 – 15 min.), Reinigungsarbeiten bei geöffnetem Fenster durchführen.
• Bruchstücke und Reinigungshilfsmittel in einem geschlossenen Plastikbeutel zur nächsten Entsorgungsstelle bringen.
 
Richtige Entsorgung von Leuchten

Nach ElektroG II dürfen sämtliche Leuchten (z.B. Wohnraum-, Außen-, Einbauleuchten) nicht mehr in den normalen Restmüll entsorgt werden. Sie können separat und kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
 
Übersicht zur Entsorgung von Leuchten nach Lampenart

Entsorgung Schadstoffsammlung:

• Leuchtstofflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Kompaktleuchtstoff-/Energiesparlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Hochdruck-Quecksilberdampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Hochdruck-Metallhalogendampflampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• UV-Strahler (Hinweis: enthalten Quecksilber)
• Natrium-Xenon-Lampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
• Natriumdampf-Niederdrucklampen (Hinweis: enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe – Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert)
• LEDs (Hinweis: enthalten elektrische Bauteile)

Entsorgung Hausmüll:

• Xenon-Hochdrucklampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe. Vorsicht, die Lampen stehen unter Druck!)
• Glühlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Halogenglühlampen (Hinweis: enthalten nur geringste Mengen von Halogen bzw. Halogenverbindungen)
• Hochvolt-Reflektorlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Kfz-Signal und Zusatzlichtlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)
• Kfz-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten keine umweltrelevanten Stoffe)

Austausch nur durch Fachwerkstatt:
• Kfz-Xenon-Scheinwerferlampen (Hinweis: enthalten Quecksilber)
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Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Für eine nachhaltige und fachgerechte Entsorgung von Elektro-und Elektronikaltgeräten besteht die Verpflichtung Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
Entsorgungshinweise

Durch die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung wird gewährleistet, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro-und Elektronikaltgeräten

Beim Erwerb eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei Trend-Baustoffe haben Sie die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, an Trend-Baustoffe zurückzugeben.

 Bitte beachten Sie die nachfolgenden Entsorgungshinweise:

1. Umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Geräte, die mit dem oben abgebildeten Symbol "Durchgestrichene Mülltonne" gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll (Restmülltonne, gelber Sack oder gelbe Tonne) entsorgt werden und müssen einer von unsortierten Siedlungsabfällen getrennten Entsorgung in Sammel- und Rücknahmestellen zugeführt werden. Im Gerät enthaltene, zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus oder Lampen müssen vor der Entsorgung entfernt und separat der Verwertung zugeführt werden, sofern das Gerät nicht zur Wiederverwendung vorbereitet wird.

2. Rücknahme von Altgeräten

Als Anbieter von Elektrogeräten ist Trend-Baustoffe gesetzlich verpflichtet bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der Kundin oder des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.

Wird das Neugerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert, hat die Kundin oder der Kunde Anspruch auf Rückgabe des Altgeräts an der Zustelladresse

Beim Kauf eines neuen Gerätes können Kunden das Altgeräte je Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind bei uns entsorgen

Die Rücknahme erfolgt bei Trend-Baustoffe, die über das Kontaktformular oder kontakt@trend-baustoffe.de zu erfragen sind

Die Rücknahme beschädigter Elektronikgeräte, von denen eine Gefahr ausgeht, ist ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unseren Kundenservice. Altbatterien oder Altakkumulatoren sollten nach Möglichkeit entfernt sein. Sollte eine Rücksendung erforderlich sein, ist das Altgerät entsprechend fachgerecht zu verpacken, so dass ein gefahrloser Transport möglich ist.

Gemäß Elektrogesetz fallen unter den Begriff der Elektro-und Elektronikgeräte Geräte, die in eines der sechs nachfolgenden Produktkategorien unterteilt werden: Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, Lampen, Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte), Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Löschung etwaiger auf den Altgeräten gespeicherter personenbezogener Daten selbst verantwortlich sind.

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Entsorgung von Altbatterien und -akkus

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien und -akkus

Altbatterien und -akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Die Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien und -akkus gesetzlich verpflichtet. Beachten Sie daher bitte:

Altbatterien und -akkus können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten in jedem Trend-Baustoffe Geschäft in Deutschland zurückgeben oder auf Ihre eigenen Kosten an den Trend-Baustoffe Online-Shop an die unten genannte Adresse zurücksenden. Wir führen die Batterien und Akkus einer sachgerechten Verwertung zu. Die Rücknahme über die Kommunen, zum Beispiel über Schadstoffmobile oder an kommunalen Sammelstellen, bleibt unberührt.

Wer Batterien in der Natur entsorgt, riskiert, dass giftige Inhaltsstoffe in die Nahrungskette gelangen und damit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können. Zudem enthalten Batterien Wertstoffe, die bei sachgerechter Verwertung dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Durch die Rückgabe leisten Sie einen wertvollen Beitrag für unsere Umwelt.
Entsorgungshinweise

2. Bedeutung des Mülltonnensymbols Batteriesymbole

Batterien sind mit diesem Symbol gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei und "Hg" für Quecksilber.

Rücksendeadresse:
Trend-Baustoffe
Pappelweg 5
88433 Schemmerhofen
 
3. Weitere Hinweise zum Vertrieb von Fahrzeugbatterien

Durch das Batterie-Gesetz sind wir verpflichtet beim Verkauf von Fahrzeugbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 € inklusive Mehrwertsteuer zu erheben, wenn zeitgleiche keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird separat auf der Rechnung aufgeführt und ist nicht im Preis der Batterie enthalten. Die Rücknahme von Altbatterien erfolgt kostenlos. Sie haben die Möglichkeit, eine Altbatterie bei uns zurückzugeben und erhalten, insofern Sie im Vorhinein eine Batterie bei uns erworben haben, gegen Vorlage der Rechnung oder des Kassenbelegs das Batteriepfand zurückerstattet.



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